Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann von allen pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 genutzt werden.

Die Verhinderungspflege

Die Verhinderungspflege kann von allen pflegebedürftigen Personen der Pflegegrade 2 bis 5 genutzt werden.

Dies soll zur Entlastung der pflegenden Angehörigen dienen.

Verhinderungspflege kann im Unterschied zur Kurzzeitpflege in der häuslichen Umgebung erbracht werden, für den Fall, dass die betreuende Pflegeperson krank ist oder Urlaub nimmt.

Dafür steht ein Betrag von 1.612,00 € über die Pflegekassen zur Verfügung.

Verhinderungspflege wird über die Pflegekasse beantragt.
Hierzu können wir Sie gerne telefonisch beraten.